Statuten

Statuten des Kegelclubs “Maenner von Flake”

1. Der Kegelclub “Maenner von Flake” ist ein reiner Maennerkegelclub. Ausnahmen werden nicht zugelassen.

2. Der gemeinsame Kegelabend findet alle vier Wochen freitags von 20.00 Uhr bis 23.00 Uhr in der Gaststätte “Portofino”, Wilhelmstraße 27 in Hamm, statt.

3. Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.

4. Eine Abwahl des Vorstandes ist auf Antrag der Mehrheit der Mitglieder jederzeit möglich. Gleichzeitig mit der Abwahl muß jedoch eine Neuwahl stattfinden.

5. Die Kasse ist jährlich zu prüfen. Das Kegelgeld ist auf einem Sparbuch anzulegen.

6. Bei Neuaufnahmen ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. Zusätzlich kann sich der Kegelclub vom richtigen Geschlecht des Neumitgliedes überzeugen.

7. Scheidet ein Mitglied aus, ohne daß der Club aufgelöst wird, erlischt jeglicher Anspruch.

8. Der Kegelclub gilt als aufgelöst, wenn sich die Mehrheit hierzu entschließt. Das Guthaben wird zu gleichen Teilen ausgezahlt.

9. Der Beitrag beträgt für jeden planmäßigen Kegelabend 10 DM. Fehlende Mitglieder zahlen den Beitrag in Höhe von 10 DM und den Durchschnitt der an diesem Tag verlorenen Spiele nach.

10. Fehlt ein Mitglied bei einem Kegelabend unentschuldigt, wird dies mit einer Strafe von 5,00 DM geahndet.

11. Bei vergessenen Turnschuhen wird ein Bußgeld in Höhe von 5,00 DM ausgesprochen.

12. Geburtstagskegler haben 10 DM in die Kegelkasse zu entrichten.

13. Gastkegler haben ebenfalls 10 DM als Beitrag und die Hälfte ihrer Strafen zu zahlen.

14. Die Schulden eines Mitglieds in der Vereinskasse dürfen 100 DM nicht überschreiten.

15. Zu Anfang eines Kegelabends ist von allen Mitgliedern der “Kegel” vorzuzeigen. Mitglieder, die ihren “Kegel” vergessen oder verloren haben, zahlen eine Runde Bier.

16. Erscheint ein Mitglied zu spät zu einem Kegelabend, ist für jede angefangene halbe Stunde 1,00 DM zu zahlen. Geht ein Mitglied früher, sind pro viertel Stunde 0,50 DM zu entrichten.

17. Am Ende eines Spiels zahlt die Hälfte, nämlich die jeweils schlechtesten Kegler, in die Kegelkasse.

18. Der Strafenkatalog sieht folgendermaßen aus:

Strafe (in DM)
Geworfener Pudel 0,10
Verlorenes Spiel 0,50
Gebrachte Kugel 0,50
Wurf durch die Mitte 0,50
Klingeln der Glocke 1,00
Dreimal der gleiche Wurf 1,00
Eingeholte Kugel 1,00
Behinderung 1,00
Lustwurf 1,00
Wurf absichtlich neben der Kegelbahn 5,00

19. Bei Gebrauch der kleinen Kugel werden die Strafen verdoppelt.

20. Für den Wurf “Alle Neune” oder “Kranzhand” zahlt jedes Mitglied - außer dem Werfer - 0,50 DM in die Kegelkasse. Zusätzlich werden diese Würfe einmalig pro Kegler mit einer Runde Vereinsgetränk “bestraft”.

21. Berechnung der geworfenen Hölzer:

  • Alle Neune = 9 Holz
  • gemachter Kranz = 12 Holz
  • Kranz Hand = 15 Holz
  • Hamburger = 15 Holz

22. Kegelausflüge sind jährlich zu veranstalten, sie werden durch Mehrheitsbeschluß entschieden.

23. Sollte ein Mitglied an einem Kegelausflug verhindert sein, bekommt er anteilig das Geld ausgezahlt. Gastkegler haben keinen Anspruch auf Teilnahme am Ausflug.

24. Eine Änderung dieser Satzung ist nur mit Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder möglich.